Steuerberatung

Die Steuern beeinflussen die unternehmerischen Handlungen. Eine professionelle Steuerberatung ist darum wesentlich für den Erfolg eines Unternehmens. Und auch natürliche Personen profitieren von unserem stets aktuellen Know-how in allen Steuerfragen.

  • Ausfüllen von Steuererklärungen für natürliche sowie juristische Personen
  • Angebot individueller Steuerberatung
  • Vertretung in Steuersachen
  • Prüfung von Steuerrechnungen
  • Einsprachen und Rekurse
  • Mehrwertsteuer
  • Quellensteuern

 

Aus unserem Informationsblatt Januar 2012

  • Wer muss die Steuererklärung 2012 einreichen?
  • Informationen über Ablauf und Bemessung
  • Abgabefrist
  • Zahlung
  • Einkünfte 2012
  • Abzüge 2012
  • Preisliste
  • Steuererklärung via Post

 

Wer muss die Steuerklärung 2012 einreichen?

Alle im Jahr 2012 im Kanton Zürich angemeldeten Personen:

  • der Jahrgänge bis und mit 1995
  • mit Liegenschaften im Kanton Zürich
  • Vertretung in Steuersachen
  • mit Personen- und Kapitalgesellschaften im Kanton Zürich
  • mit Niederlassungsbewilligung C
  • und Quellensteuerpflichtige, wenn von Gesetzes wegen verlangt

 

Information über Ablauf und Bemessung!

Seit 1.1.1999 gilt im Kanton Zürich die einjährige Gegenwartsbemessung. Die praktische Auswirkung ist, dass Steuerperiode und Bemessungsperiode auf das gleiche Jahr fallen, und dass jedes Jahr eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

 

Die Steuererklärung 2012 wird anhand der Einkünfte des Jahres 2012 erstellt und dient zur Korrektur der bereits als "Vorbezug 2012" bezahlten provisorischen Steuerrechnung des Jahres 2012.

 

Sollten Sie gemäss Steuerrechnung 2012 "Vorbezug 2012" zu viele Steuern bezahlt haben, wird Ihnen der zu viel bezahlte Betrag inklusive Zinsen vom Steueramt zurückerstattet.

 

Falls Sie aber gemäss Steuerrechnung 2012 "Vorbezug 2012" zu wenig Steuern bezahlt haben, müssen Sie den Fehlbetrag mit Verzugszinsen noch bezahlen.

 

Abgabefrist

31. März 2013; für Steuererklärungen, welche bis 25. März 2013 bei uns eintreffen, werden durch uns bei der Steuergemeinde Fristerstreckungen beantragt.

 

Steuern-Zahlung

Die provisorische Steuerrechnung 2013 (Vorbezug 2013) kann auf einmal (30.6.2013 mit 1,5 % Skonto), in drei Raten (30.6.2013, 30.9.2013 und 31.12.2013) oder auf Antrag in monatlichen Raten bezahlt werden.

 

Einkünfte 2012

  1. Einkünfte aus Haupterwerbs- und Nebenerwerbstätigkeit - Lohnausweis
  2. Einkünfte aus der Arbeitslosenversicherung - Lohnausweis
  3. Taggeldleistungen der Kranken-, Unfall-, Pensionskasse oder der IV - Taggeldbescheinigung
  4. Renten der AHV, IV, Pensionskasse und Unfallversicherung - Rentenausweis
  5. Kapitalauszahlungen der AHV, IV, Pensionskasse - Kapitalauszahlungsausweis
  6. Alimente für Kinder, Alimente für Frauen (evtl. Kopie Scheidungsurteil) - Gutschriftenanzeigen
  7. Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften (auch Ausland) - Mietzinseinnahmen oder Mietvertrag
  8. Einkünfte aus selbstbewohnten Liegenschaften (auch Ausland) - Schätzung der Gemeinde
  9. Einkünfte aus Bankguthaben (auch Ausland) - Bankkontoauszug per 31.12.
  10. Einkünfte aus Aktien, Obligationen, Anlagefonds - steuerbewertetes Wertschriftenverzeichnis
  11. Lottogewinn - Gewinn
  12. Einkünfte aus Erbschaften (auch aus noch nicht verteilten) - Ertragsausweise, Kopie Erbvertrag
  13. Für sonstige hier nicht erwähnte Einkünfte - entsprechenden Belege

 

Abzüge 2012

  1. Berufsauslagen "Fahrtspesen" - Monatsabonnement oder Fahrkilometer pro Tag
  2. Berufsauslagen "Arbeitskleidung u. Arbeitsmaterial" - Rechnungen für Kosten über CHF 2'000
  3. Berufsauslagen "Weiterbildung" - Rechnungen der Schule, Bücher etc. für Kosten über CHF 500
  4. Krankenkassenkosten - Ausweis der Krankenkasse
  5. Lebensversicherung - Lebensversicherungspolice, Rückkaufswert, Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  6. Freiwillige Beiträge an die Pensionskasse - Bestätigung 3. Säule (CHF 6'682)
  7. Bank-, Konsumkredite usw. (Leasing sind nicht abziehbar) - Kreditausweis
  8. Besitzer von Liegenschaften - Hypothekarzinsausweis
  9. Besitzer von Liegenschaften - Rechnungen aus Unterhaltskosten
  10. Alimente an Kinder, Ex-Ehefrau oder Ex-Ehemann - Zahlungsbelege
  11. Einkauf in die 2. Säule Pensionskasse - Bestätigung 2. Säule
  12. Selbstbezahlte AHV-Beiträge - Zahlungsbelege
  13. Spenden und Beiträge an Parteien - Zahlungsbelege
  14. Selbstbezahlte Krankheitskosten für sich selbst oder für unterstützte Personen - Rechnungs- und Zahlungsbelege für Spitalkosten, Zahnarztkosten, Apparate, Kuren etc.
  15. Beiträge an unterstützungsbedürftige Personen (CHF 2'700 Staat/ CHF 6'500 Bund) - Zahlungsbelege und Unterstützungsnachweis der Wohngemeinde
  16. Kinder in der Lehre oder in höhere Schulen - Lehrvertrag oder Schulbestätigung
  17. Betreuungskosten von Kinder (Jahrgänge 1995-2012) - Zahlungsbelege bis max. CHF 6'500
  18. Im Ausland wohnhafte Kinder - Zahlungsbelege (mind. CHF 7'400 bzw. CHF 6'500)
  19. Kopie der Steuererklärung vom Vorjahr

 

Steuererklärung via Postversand

  1. Senden Sie die Angaben und Belege für Ihre Steuererklärung an unsere Adresse.
  2. Bei Unklarheiten nehmen wir telefonisch Kontakt auf.
  3. Sie erhalten die ausgearbeitete Steuererklärung und eine Kopie per Post.
  4. Kontrollieren, unterschreiben und senden Sie die Steuererklärung an Ihr Steueramt.
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